Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszins oder Bereithaltungsprovision) sind Zusatzkosten, die Banken und Sparkassen in der Bau- oder Immobilienfinanzierung berechnen, wenn zur Verfügung gestellte Darlehen innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums vom Kreditnehmer ganz oder teilweise nicht abgenommen werden.
Für die Geldäuser sind Bereitstellungszinsen eine Art Entschädigung: Den Banken entstehen für die vorgehaltenen Baufinanzierungsmittel Kosten für die Refinanzierung. Nimmt der Kreditnehmer das Darlehen nicht wie vereinbart ab, fließen an die Bank auch keine Zinsen. Diese müssen das zur Verfügung gestellte Kapital aber dennoch absichern. Die Bereitstellungszinsen sollen diesen Verlust ausgleichen.
Bereitstellungszinsen fallen nach der "bereitstellungsfreien" Zeit an. Wie lange die dauert, ist je nach Bank oder Sparkasse unterschiedlich. Sie beträgt in der Regel aber zwischen drei bis zwölf Monate. Das heißt: Je kundenfreundlicher die Bank oder Sparkasse ist, desto später werden diese Zusatzkosten fällig, desto länger Zeit haben Sie.
Endet die "bereitstellungsfreie" Zeit, werden Bereitstellungszinsen von drei Prozent pro Jahr bzw. 0,25 Prozent pro Monat fällig. Die Bereitstellungszinsen sind demnach deutlich höher als die normalen Bauzinsen. Diese 0,25 Prozent gelten bei fast allen Banken seit vielen Jahren und wurden auch in der Niedrigzinsphase seltsamerweise nicht nach unten angepasst.
Die Bank berechnet den "Verspätungszuschlag" vom gesamten Darlehensbetrag oder der Teilsumme, die je nach Baufortschritt noch nicht abgerufen wurde.
Unser Baufinanzierung-Vergleich weist nicht nur tagesaktuelle Zinssätze aus. Sie erfahren auch, ab wann die Kreditinstitute Bereitstellungszinsen verlangen und wie hoch diese ausfallen.
Beispiel: Ein Kunde bekommt für den Bau einer Immobilie von seiner Bank einen genehmigten Darlehensbetrag von 300.000 Euro. Die Frist des "bereitstellungsfreien" Zeitraums läuft nach sechs Monaten ab. Der Hauskauf wird aber erst nach zehn Monaten abgewickelt und nicht innerhalb der geplanten sechs Monate. Für die vier Monate fällt nun dieser "Strafzins" in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat an. Das sind bei einer Kreditsumme von 300.000 Euro Bereitstellungszinsen in Höhe von 750 Euro alle vier Wochen. Insgesamt fallen also Mehrkosten von 3.000 Euro an.
Planen Sie die Kosten ein
Bereitstellungszinsen sind ein Kostenfaktor, den Sie in der Baufinanzierung unbedingt einplanen sollten. Folgendes Beispiel verdeutlicht, wie die Bereitstellungszinsen die monatlichen Kosten ihrer Baufinanzierung in die Höhe treiben können:
Herr Müller unterzeichnet im Januar einen Darlehensvertrag über eine Kreditsumme von 200.000 Euro. Die "bereitstellungsfreie" Zeit endet laut Vertrag am 31. Januar. Von da an fallen Bereitstellungszinsen von drei Prozent pro Jahr an. Der Effektivzinssatz beträgt zwei Prozent. Aufgrund einer Bauverzögerung kann der Kredit erst ab März in Anspruch genommen werden und wird dann über drei Monate schrittweise ausgezahlt. Diese Kosten entstehen Herrn Müller:
Monat | ausgezahlter Kredit | bereitgestellter Kredit | Kredit-Zinsen | Bereitstellungs-zinsen | Zinskosten Insgesamt |
---|
Januar | 0 | 200.000 | 0 | 0 | 0 |
Februar | 0 | 200.000 | 0 | 500 | 500 |
März | 50.000 | 150.000 | 83 | 375 | 458 |
April | 100.000 | 100.000 | 167 | 250 | 417 |
Mai | 200.000 | 0 | 333 | 0 | 333 |
Summe | 200.000 | | 583 | 1.125 | 1.708 |
Die gesamten Zinkosten belaufen sich auf gut 1.700 Euro, davon sind alleine 1.125 Euro Bereitstellungszinsen!
Sie möchten vor dem Abschluss einer Baufinanzierung berechnen, wie sich unterschiedliche Bereitstellungszinsen auswirken könnten? Oder Sie haben bereits einen Baukredit abgeschlossen, es gibt Verzögerungen und Sie möchten wissen, wie viel Sie diese kosten? Nutzen Sie einfach unseren neuen Bereitstellungszinsen-Rechner.
Sie geben einfach ein, ab wann welcher Bereitstellungszins anfällt und welchen Kreditanteil Sie wann abrufen – schon erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Vor der Aufnahme eines Darlehens zur Baufinanzierung sollte jeder Kreditnehmer die Möglichkeit nutzen, um zu verhandeln. Vertragliche Bedingungen eines Kredits und Zinssätze sind keineswegs in Stein gemeißelt und durchaus verhandelbar! Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf das Aushandeln des "bereitstellungsfreien" Zeitraums legen.
Sie können Zeitspannen bis zu zwölf Monate aushandeln, in denen für Sie als Kreditnehmer keine Bereitstellungszinsen anfallen. Auch ohne Verhandeln fallen die "bereitstellungsfreien" Zeiträume bei den Kreditinstituten sehr unterschiedlich aus:
Anbieter | Zinsfreie Zeit | Bereitstellungszins |
1822 direkt | 12 Monate | 0,20 % |
Allianz | 3 bzw. 9 Monate bei Neubauten | 0,25 % |
Augsburger Aktienbank | 6 Monate | 0,25 % |
BBBank | 3 Monate | 0,25 % |
Bausparkasse Mainz | 2 Monate | 0,25 % |
Commerzbank | 60 Tage | 0,25 % |
Debeka | 9 bzw. 12 Monate* | 0,25 % |
Degussa Bank | 9 Monate | 0,25 % |
DEVK | 12 Monate | 0,17 % |
Deutsche Bank | 7 Monate | 0,25 % |
Hypovereinsbank | 6 Monate | 0,25 % |
ING | 6 Monate | 0,15 % |
Nationalbank | 3 Monate / 12 Monate bei Neubau | 0,25 % |
Postbank | 3 Monate / 9 Monate bei Neubau | 0,25 % |
PSD Berlin Brandenburg | 6 Monate / 12 Monate bei Neubau | 0,25 % |
PSD Bank Rhein Neckar Saar | 12 Monate | 0,25 % |
PSD Bank West | 6 Monate | 0,2 % |
Santander | 12 Monate | 0,25 % |
Sparda Bank Hessen | 6 Monate | 0,01% (bis 24. Monat) |
Sparda-Bank West | 6 Monate | 0,2 % |
Sparda-Südwest | 12 Monate | 0,25 % |
Stadtsparkasse Düsseldorf | 3 Monate | 0,15 % |
Volksbank Mittweida | 12 Monate | 0,02 % |
Wüstenrot Bausparkasse | 3 Monate | 0,25 % |
Noch häufiger als beim Kauf einer Immobilie fallen diese Zinsen beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung an. Gerade in der heutigen Zeit des Baubooms sind die Handwerker oft ausgelastet und halten vereinbarte Termine nicht ein. Kommt es zu Verzögerungen beim Bau, flattern die Rechnungen der verschiedenen Gewerke auch später ins Haus. Die Bank gibt Teilbeträge des Gesamtdarlehens aber nur gegen Vorlage der Rechnung frei. Liegt die nicht vor, zahlt der Kunde die hohen Zinsen. Je nach Vertragsgestaltung mit dem Handwerker kann man diese bei ihm dann geltend machen.
Wer ein Haus baut oder eine Immobilie finanzieren lässt, ruft das Darlehen in Teilen ab. Je nach Baufortschritt werden immer wieder Teilbeträge von der Kreditsumme entnommen. Auch dann, wenn nur Teile des Darlehens verwendet werden, fallen für die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditsummen Bereitstellungszinsen an.
Daher können Bereitstellungszinsen lange Bauvorhaben besonders teuer machen! Da Baukredite zweckgebunden sind, kann die Darlehenssumme auch nicht auf einen Schlag abgerufen werden, um so die Bereitstellungszinsen zu umgehen.
Diese Zinsen sollten demnach unbedingt in Ihre Kalkulationen einfließen. Entweder als Teil der Baufinanzierungssumme oder aber auch als separate Zahlungen, um große Kostenüberraschungen zu vermeiden. Nicht dass die Finanzierung unter dem Strich viel teurer ist, als der Effektivzins zu Anfang vermittelt hat.
Bereitstellungszinsen können Sie steuerlich absetzen. Dies gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- Grundsätzlich sind Zinsen nur dann steuerlich geltend zu machen, wenn Sie als Steuerzahler eine Immobilie nach der Anschaffung oder Herstellung nicht selbst bewohnen, sondern an Dritte vermieten.
- Das gilt natürlich auch für Bereitstellungszinsen.
Achtung:
- Bereitstellungszinsen sind nur im Jahr ihrer Zahlung steuerlich absetzbar – für vergangene Steuerjahre kann die Zinszahlung nicht rückwirkend über die Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Bei Teileinheiten aus der erworbenen oder erbauten Immobilie, die nicht vermietet, sondern selbst bewohnt, zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden, dürfen die Bereitstellungszinsen nicht steuerlich abgegolten werden.
Kreditinstitute berechnen Bereitstellungszinsen als eine Art Entschädigung. Wird ein Darlehen zwar bereit gehalten, aber noch nicht ganz oder nur zum Teil abgerufen, erhält die Bank noch kein Geld vom Kunden, während sie selbst den Kredit refinanzieren muss. Um diesen Verlust auszugleichen, stellen sie diese Zinsen in Rechnung.
Die Zinsen werden für die noch nicht ausbezahlte und bereitgehaltene Darlehenssumme berechnet. Die meisten Banken und Sparkassen verlangen 0,25 Prozent für jeden Monat beziehungsweise 3,0 Prozent pro Jahr. Wird Geld im Laufe des Monats abgerufen, berechnet das Kreditinstitut den Zins auf den Tag genau. Damit ist er deutlich höher als die normalen Effektivzinsen, die derzeit verlangt werden.
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die in den Darlehenskonditionen vereinbarte "bereitstellungsfreie" Zeit beendet ist. Diese variiert je nach Baufinanzierungs-Institut. Die Spanne reicht von drei bis zwölf Monate.
Nein. Bei privaten Baufinanzierungen werden Bereitstellungszinsen auch bei noch nicht in Anspruch genommenen Teilbeträgen des Darlehens berechnet. Solange nicht die gesamte Kreditsumme ausgezahlt wurde, kann die Bank oder Sparkasse die Zinsen erheben.
Nein. Solange Sie selbst die Immobilie bewohnen, können Sie die Zinsen nicht steuerlich geltend machen. Nur im Falle einer Fremdvermietung können Sie Bereitstellungszinsen im selben Jahr in der Steuererklärung angeben.
Haben Sie Darlehen von verschiedenen Banken, sollten Sie das Geld bei dem Institut zuerst abrufen, bei dem die bereitstellungsfreie Zeit am kürzesten ist. Gehört ein KfW-Kredit zu Ihrem Finanzierungspaket, sollten Sie das zuletzt abrufen, weil die KfW, also die Kreditanstalt für Wiederaufbau, mit zwölf Monaten sehr verbraucherfreundlich ist, jedenfalls mehr als die meisten Privatbanken und Sparkassen.
Das hängt ganz vom Vertrag ab, den Sie mit der Baufirma geschlossen haben. Sie sollten jedenfalls immer darauf drängen, dass bereits ausgeführte Arbeiten oder angeliefertes Material zügig in Rechnung gestellt wird, damit Sie diese Rechnungen rasch bei Ihrer Bank einreichen können und das Geld bei Ihr abfließt.