Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Nahezu alle diese unseriösen Trading-Plattformen haben ihren Sitz im nichteuropäischen Ausland. Besonders beliebt als Unternehmenssitz sind Inseln in der Karibik – also weit außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit. Da stellt sich natürlich die Frage, ob Verbraucher überhaupt eine Chance haben, ihr Geld zurückzubekommen.
"Soweit Verbraucher uns berichten, dass nach der Geld-Überweisung in ihrem Online-Depot kein entsprechendes Wertpapier auftaucht, hätten diese rein rechtlich Anspruch", so Rehren. Das Problem: Viele Kaufaufträge würden per Telefon abgewickelt, daher würden oftmals die Beweise fehlen. "Häufig sind Anbieter schlicht abgetaucht und die Depots nicht mehr zu finden", sagt der Experte.
"Je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird es, dass eingezahlte Geld zurückzubekommen", so Wagner-Arendt.
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Ohne Bafin-Lizenz wird es schwer
Hat ein Anbieter keine Lizenz einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, haben Anleger nicht die Möglichkeit, sich an die entsprechende Bankenaufsicht zu wenden. "Die Anbieter ohne Lizenz schweben im luftleeren Raum und können machen was sie wollen", erklärt Wagner-Arendt. Vor allem, wenn der Unternehmenssitz nicht klar sei, würden sich bestehende Regularien nur schwer auf solche Anbieter anwenden lassen. Dann werde es für Anleger zu einer echten Herausforderung, das eingezahlte Geld von den Plattformen zurückzufordern.
- Biallo-Tipp: Ob Anbieter eine Zulassung für die EU haben, erfahren Sie in der Unternehmensdatenbank der Bafin. Ist ein Anbieter nicht gelistet, hat er auch keine EU-Lizenz.
Sammelklage nach US-Vorbild
Viele Betroffene fragen sich, ob es sich lohnt, sich zu einer Sammelklage zusammenzuschließen. "In Deutschland gibt es kein Instrument wie eine Sammelklage", erklärt Verbraucherschützer Rehren. Die seit 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage stelle hohe Anforderungen an die Gleichartigkeit der Fälle und der Beklagte werde nicht zur Leistung verurteilt, sondern es erfolge lediglich die Feststellung eines Rechtsverhältnisses. "Außerdem sind nur bestimmte Verbände klagebefugt." Sprich: Geprellte Verbraucher müssen in Eigeninitiative gegen den entsprechenden Anbieter vorgehen.
- Biallo-Tipp: Sie haben mit einer Trading-Plattform schlechte Erfahrungen gemacht? Auf der Internetseite der Märktwächter Finanzen können Sie per Beschwerdeformular einen unseriösen Anbieter melden und damit andere Anleger vor einem solchen Investment schützen.
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